Ausgabe 3/2025

Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode

Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 ihre Pläne für die kommenden vier Jahre vorgestellt. Sie sind zwar noch nicht rechtsverbindlich, geben aber Hinweise darauf, welche Neuerungen und Reformen im Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht geplant sind.