Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Aktuell werden 70 bis 80 Prozent der Anträge auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 108b SGB IV noch immer per Anruf, E-Mail oder Brief gestellt, obwohl es dafür seit Anfang 2024 ein elektronisches Verfahren gibt. Die Einzugsstellen werben für die Nutzung dieses elektronischen Verfahrens, zumal es den Arbeitgebern einige Vorteile bietet.

Über das SV-Meldeportal sowie zertifizierte Entgeltabrechnungsprogramme mit entsprechendem Zusatzmodul können Arbeitgeber und Bevollmächtigte die Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch beantragen. Die digitale Rückmeldung in Form einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder der Ablehnung des Antrags erfolgt unverzüglich.

Praxistipp:

Vorteilhaft und zeitsparend ist für Arbeitgeber auch die im elektronischen Verfahren angebotene Abonnementfunktion. Ist diese aktiviert, werden die Bescheinigungen unaufgefordert monatlich, quartalsweise oder halbjährlich ausgestellt und übermittelt.

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