Neuerungen bei der Arbeitssicherheit

Neuerungen bei der Arbeitssicherheit

Ende 2024 hat die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen neuen Mustertext der DGUV Vorschrift 2 beschlossen. Die einzelnen Unfallversicherungsträger setzen die Vorschrift jetzt sukzessive in Kraft. Neu ist unter anderem:

  • Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) dürfen die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten. Im Vorfeld müssen sie sich allerdings einen persönlichen Eindruck vom Betrieb verschaffen, z. B. durch eine Begehung.
  • Der Kreis der potenziellen Sifa wurde auf weitere Fachgebiete ausgedehnt, z. B. auf die Bereiche Arbeits- und Organisationspsychologie, Biologie oder Ergonomie.
  • Der Kreis der Unternehmen, die sich nach erfolgreicher Qualifizierung durch das Kompetenzzentrum einiger Berufsgenossenschaften (KPZ) betreuen lassen können, wurde von Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten auf solche mit bis zu 20 Beschäftigten ausgeweitet.
  • Betriebsärzte sowie Sifa müssen in ihrem jährlichen Bericht absolvierte Fortbildungen nachweisen.
  • Die Zuordnung der Betriebe zu bestimmten Betreuungsgruppen wurde überarbeitet.

Zentrale Begriffe des Vorschriftentextes werden in der neuen DGUV Regel 100-002 klarer definiert, mit Beispielen versehen und erläutert. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen bei der Umsetzung der trägerspezifischen Fassungen.

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