Neuer Leitfaden Gefährdungsbeurteilung

Neuer Leitfaden Gefährdungsbeurteilung

In zahlreichen Berufen müssen Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit gehen, kriechen, klettern oder Rad fahren. Auch diese Bewegungsabläufe müssen in der Gefährdungsbeurteilung erfasst und bewertet werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) hat hierzu einen aktuellen Leitfaden veröffentlicht.

Das Risiko von Über- und Fehlbeanspruchungen muss im Kontext der Art der Fortbewegung, der Belastung und der individuellen körperlichen Voraussetzungen erfolgen.

Praxistipp:

Der Leitfaden „Körperfortbewegung“ der baua stellt vor, wie eine Gefährdungsbeurteilung mit dem mehrstufigen Leitmerkmalmethoden-Inventar erfolgen kann.

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