Ausgabe 5/2024

Ab Januar 2025 mehr eAU-Rückmeldegründe

Gefühlt ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gerade erst an den Start gegangen. Tatsächlich werden die eAU-Bescheinigungen bereits seit Oktober 2021 verpflichtend von den Ärzten an die Krankenkassen übermittelt und seit Januar 2023 auch verpflichtend von den Arbeitgebern abgerufen.