Das Bild zeigt die Gruppe von etwa 25 bis 30 Personen des Bundeskabinetts, die bei einer Kabinettssitzung um einen großen, ovalen Konferenztisch sitzen. Die Minister sind größtenteils in Businesskleidung gekleidet – Anzüge, Blazer und Blusen. Die Atmosphäre ist formell und konzentriert. An der Tischmitte befinden sich Getränke, Wasserkaraffen und kleine Teller mit Gebäck oder Süßigkeiten. Jeder Platz hat ein Namensschild. Einige der Teilnehmer scheinen aktiv an Diskussionen oder der Arbeit an Tablets und Dokumenten beteiligt zu sein. Hinter dem Haupt-Konferenztisch befindet sich ein weiteres kleines Gruppierung von Personen, die ebenfalls formell gekleidet sind und dem Geschehen am Haupttisch zu folgen scheinen. An der Wand hängt ein abstraktes Gemälde. Der Raum selbst ist modern und hell, mit hochwertigen Holzmöbeln und einem neutralen Farbschema. Die allgemeine Stimmung ist eine von konzentrierter Arbeit und formeller Interaktion. Es scheint sich um eine offizielle oder geschäftliche Sitzung zu handeln. Eine Handtasche ist auf einem Stuhl zu sehen. Die Beleuchtung ist hell und gleichmäßig, was auf einen gut ausgestatteten Konferenzraum hinweist.

Koalitionsvertrag: Stand der Umsetzung

Koalitionsvertrag: Stand der Umsetzung

Seit fünf Monaten ist die neue Bundesregierung im Amt. Sie setzt ihren Koalitionsvertrag Schritt für Schritt um. Zum angekündigten „Herbst der Reformen“ erfolgt hier eine erste Zwischenbilanz der Gesetzgebung, die auch die noch für den Jahreswechsel zu erwartenden Neuerungen aus den Koalitionsvereinbarungen umfasst.

Die Aussagen zum Stand der Umsetzung in den folgenden Tabellen beziehen sich auf den Redaktionsschluss dieser Ausgabe am 29. September 2025, spätere Änderungen sind daher nicht mehr berücksichtigt.

Bereits in Kraft getreten/angelaufen:

Bereits in Kraft getreten/angelaufen:
Stichwort zum Vorhaben:Das sieht der Koalitionsvertrag vor:So ist der Stand:
Bürokratieabbau und DigitalisierungDie Dokumentationspflichten werden reduziert sowie KI-unterstützt. Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend genutzt und der digitale Datenaustausch vereinfacht. Digitales Entsendeverfahren wird ausgeweitet.  Digitalisierung der Verwaltung gestartet, ePA ist eingeführt, elektronische Entsendebescheinigung für Abkommensstaaten zum 1. Januar 2026. 
Degressive AbschreibungFür Ausrüstungsinvestitionen wird eine degressive Abschreibung von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 eingeführt.Seit Juli 2025 in Kraft
ElektrofahrzeugeFür Elektrofahrzeuge gelten eine Sonderabschreibung sowie eine Steuerbefreiung bis zum Jahr 2035. Die Grenze für die steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen steigt auf 100.000 EUR Bruttolistenpreis. Seit 1. Juli 2025 in Kraft, gilt für E-Autos, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
Fachkräftesicherung und FachkräfteeinwanderungBei der Einwanderung von ausländischen Fachkräften werden mehr digitale Prozesse genutzt und eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung mit einer zentralen IT-Plattform als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte geschaffen.Fachkräfteeinwanderungsgesetz reformiert, Erleichterungen bei Anerkennung von Qualifikationen und beschleunigten Visaverfahren angelaufen.
Mindestlohn und GeringfügigkeitsgrenzeDer gesetzliche Mindestlohn wird auf 15 EUR pro Stunde angehoben und die Geringfügigkeitsgrenze dadurch auf 650 EUR monatlich steigen.Ziel noch nicht erreicht, Beschluss der Mindestlohn-Kommission:
2026 13,90 EUR/Std.,
2027 14,60 EUR/Std. 
Pauschalen für soziales EngagementDie Übungsleiterpauschale soll von 3.000 auf 3.300 EUR und die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 EUR angehoben werden.Tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft
(Steueränderungsgesetz 2025).
PendlerpauschaleDie Pendlerpauschale wird ab 2026 dauerhaft auf 0,38 EUR ab dem ersten Kilometer angehoben und die Mobilitätsprämie entfristet. Tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft
(Steueränderungsgesetz 2025).
SaisonarbeitskräfteDie kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung soll beim Einsatz von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft während der Pflanz- und Erntezeit von bisher 70 auf 90 Arbeitstage ausgeweitet werden.Regierungsentwurf liegt vor, Regelung
soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
StromsteuerStromsteuer und Übertragungsnetzentgelte
für Unternehmen werden gesenkt.
Teilweise umgesetzt (bislang nur Stromsteuer
gesenkt).
Umsatzsteuer GastronomieFür Speisen in der Gastronomie wird die Umsatzsteuer ab 2026 dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert. Tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft
(Steueränderungsgesetz 2025).

Zum Jahreswechsel 2025/2026 noch zu erwarten:

Zum Jahreswechsel 2025/2026 noch zu erwarten:
Stichwort zum Vorhaben:Das sieht der Koalitionsvertrag vor:So ist der Stand:
AktivrenteWer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei (aber wohl sozialversicherungspflichtig) erhalten. Entwurf des Arbeitsmarktstärkungsgesetzes
liegt vor, Umsetzung geplant
für 1. Januar 2026.
Betriebliche AltersversorgungDie bAV in kleineren Unternehmen wird steuerlich besser gefördert, von der Tarifbindung entkoppelt und ihre Übertragung bei einem Arbeitgeberwechsel erleichtert. Gesetzentwurf des „Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes“ vom Kabinett beschlossen, noch nicht verabschiedet bzw. in Kraft gesetzt.
MütterrenteDie sog. Mütterrente III soll aus Steuermitteln auf drei Rentenpunkte pro Kind erweitert werden, unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder. Damit wird die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder verbessert.  Gesetzentwurf des „Rentenpakets 2025“, noch nicht verabschiedet bzw. in Kraft gesetzt. 
RentnerbeschäftigungDas Vorbeschäftigungsverbot wird für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aufgehoben. Eine sachgrundlos befristete Weiterbeschäftigung für bis zu acht Jahre/zwölf Verträge beim bisherigen Arbeitgeber wird möglich. Gesetzentwurf des „Rentenpakets 2025“, noch nicht verabschiedet bzw. in Kraft gesetzt.
SchwarzarbeitsbekämpfungDas Friseur- und Kosmetikgewerbe wird in den Katalog der Branchen nach dem SchwarzArbG aufgenommen (damit u. a. Mitführ- und Sofortmeldepflicht), dafür wird das Fleischereihandwerk aus der Fleischwirtschaft ausgenommen und die Forstwirtschaft gestrichen. Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung noch im Gesetzgebungsverfahren, Katalog wird ggf. um Landwirtschaft ergänzt. 
Stärkung des ArbeitsschutzesEs werden bessere Arbeitsbedingungen für körperlich stark belastete Berufsgruppen sowie höhere europäische Arbeitsschutzstandards für Berufskraftfahrer angestrebt. Arbeitsschutzinitiativen beschlossen, Ausweitung von Kontrollen und Sanktionen. 
TarifbindungDie Tarifbindung soll erhöht und Bedingung für die Auftragsvergabe des Bundes ab 50.000 EUR werden.Bundestariftreuegesetz (BTTG) noch nicht verabschiedet bzw. in Kraft gesetzt.
TeilzeitaufstockungsprämieArbeitgeber sollen Arbeitnehmern, die ihre Arbeitszeit dauerhaft (mind. 24 Monate) aufstocken wollen, eine steuer- und sozialversicherungsfreie einmalige Teilzeitaufstockungsprämie von bis zu 225 EUR/Std. bis max. 4.500 EUR Gesamtbetrag zahlen können. Entwurf des Arbeitsmarktstärkungsgesetzes liegt vor, Umsetzung geplant für 1. Januar 2026. 
ÜberstundenzuschlägeVom Arbeitgeber gezahlte Überstundenzuschläge sollen künftig steuerfrei (aber beitragspflichtig) sein. Entwurf des Arbeitsmarktstärkungsgesetzes liegt vor, Umsetzung geplant für 1. Januar 2026. 

Ausblick:

Folgende Koalitionsvorhaben werden zwar zum Jahreswechsel noch nicht realisiert, sollen aber im Laufe des Jahres 2026 umgesetzt werden:

  • Flexibilisierung der Arbeitszeit: Tägliche Höchstarbeitszeit wird durch eine wöchentliche Regelung ersetzt.
  • Frühstart-Rente: Aufbau eines Altersvorsorgedepots für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren.
  • Vereinfachtes Abgabeverfahren zur Künstlersozialversicherung auch für die digitale Verwertung von künstlerischen Werken. 

Die Umsetzung folgender Koalitionsvorhaben ist noch unklar:

  • Betriebsratswahl online (für 2026 noch nicht zu erwarten).
  • Einbeziehung Selbstständiger: Personen, die sich erstmalig selbstständig machen und keinem Altersvorsorgesystem angehören, sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden (Gesetz in Vorbereitung).
  • Höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen (Prüfung noch nicht abgeschlossen).
  • Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung wird um das Bäckereihandwerk erweitert (Prüfung noch nicht abgeschlossen). 
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