Das Bild zeigt einen konzentrierten Fotografen, der durch eine professionelle Kamera hindurch in die Linse blickt.

Im Detail zeigt das Bild einen Mann mittleren Alters mit kurzen, grau melierten Haaren. Er trägt ein schlichtes, graues T-Shirt und eine Armbanduhr mit Lederarmband. Sein Gesichtsausdruck ist konzentriert und ernst; er ist ganz auf das Fotografieren fokussiert. Er hält eine große, professionelle Spiegelreflexkamera mit einem langen Teleobjektiv. An der Kamera ist ein externes Blitzgerät angebracht. Die Kamera steht auf einem Stativ. Im Hintergrund ist unscharf ein Fotostudio mit Beleuchtungsequipment (ein großer, weicher Diffusor ist teilweise sichtbar) und weitere, nicht genau erkennbare Gegenstände zu sehen. Die Atmosphäre ist ruhig und konzentriert, fast etwas düster, aufgrund der gedämpften Beleuchtung. Die Stimmung ist professionell und intensiv, die Konzentration des Fotografen steht im Vordergrund.

Künstlersozialabgabe sinkt in 2026

Künstlersozialabgabe sinkt in 2026

Der Abgabesatz für die Künstlersozialversicherung wird ab dem 1. Januar 2026 von 5,0 auf 4,9 Prozent abgesenkt. Das geht aus der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hervor. Die Künstlersozialabgabe muss für alle Leistungen gezahlt werden, die ein Unternehmen von selbstständigen Künstlern oder Publizisten bezieht, wenn die Summe aller in einem Kalenderjahr gezahlten Entgelte (z. B. Gagen oder Honorare) die Bagatellgrenze überschreitet.

Diese Grenze wird zum 1. Januar 2026 von derzeit 700 auf 1.000 EUR angehoben. Typische Verwerter von künstlerischen oder publizistischen Werken oder Leistungen, wie z. B. Verlage, Theater oder Museen, sind von der Bagatellgrenze ausgenommen und für alle gezahlten Entgelte abgabepflichtig. 

Praxistipp:

Mehr Informationen zur Künstlersozialabgabe bietet die Künstlersozialkasse.

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