Drei neue Berufskrankheiten anerkannt
Zum 1. April 2025 wurden drei neue Erkrankungen in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. Es handelt sich um
- Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter aufgrund von langjährigen, intensiven Einwirkungen wie Arbeiten mit den Händen auf bzw. über Schulterniveau, häufig wiederholten Bewegungsabläufen des Oberarms im Schultergelenk, Kraftanwendung im Schulterbereich (insb. beim Heben von Lasten) oder Hand-Arm-Schwingungen.
- Gonarthrose bei professionellen Fußballspielern nach mindestens 13-jähriger Tätigkeit.
- Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Quarzstaubexposition z. B. bei Erzbergleuten sowie Versicherten im Tunnelbau, Ofenmaurern, Formern in der Metallindustrie und Personen, die bei der Steingewinnung/-bearbeitung oder in Dentallabors beschäftigt sind.
Berufskrankheiten werden durch besondere Einwirkungen wie beispielsweise Lärm oder Staub verursacht. Betroffene müssen diesen Belastungen durch ihre Tätigkeit in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein. Zusätzlich muss die Krankheit im Einzelfall wesentlich durch die schädigende Einwirkung verursacht sein. Liegt eine Berufskrankheit vor, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen von der medizinischen Versorgung über berufliche Maßnahmen bis zu einer Rente. Weitere Informationen bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.