Eine nachdenkliche Geschäftsfrau mit Brille und kurzem grauen Haar sitzt in einem Büro.

Neuerungen zum Krankengeld ab 2027

Ab 2027 entfällt der Krankengeldanspruch, wenn die Altersteilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Arbeitgeber müssen dann wegen des Wechsels auf den ermäßigten Beitragssatz eine Ab- und Anmeldung im DEÜV-Meldeverfahren vornehmen. Zudem sinkt die Krankengeldhöhe nach Beschäftigungsende, und Versicherte müssen künftig deutlich schneller auf Reha-Aufforderungen reagieren.