Sachbezugswerte für 2027
Die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2027 liegen vor. Grundlage ist die „Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“, die noch der Zustimmung im Bundesrat bedarf. Die Werte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst und steigen 2027 erneut an.
Ab dem 1. Januar 2027 soll der Sachbezugswert für freie Verpflegung 355,00 Euro im Monat betragen. Er setzt sich aus 73,00 Euro für Frühstück sowie jeweils 141,00 Euro für Mittag- und Abendessen zusammen. Für eine unentgeltlich oder verbilligt gewährte Mahlzeit wären damit 2,43 Euro für ein Frühstück bzw. 4,70 Euro für ein Mittag- oder Abendessen als Sachbezug anzusetzen.
Der Sachbezugswert für freie Unterkunft soll ab dem 1. Januar 2027 monatlich 289,00 Euro betragen. Das entspricht einem Wert von 9,63 Euro pro Kalendertag. Der Wert der Unterkunft kann allerdings auch anhand des ortsüblichen Mietpreises ermittelt werden, wenn es im Einzelfall unbillig wäre, den pauschalen Tabellenwert zugrunde zu legen.
Kurzübersicht: Sachbezugswerte 2027*
Sachbezug | Monatswert | Tageswert | Einzelwert |
|---|---|---|---|
| Freie Verpflegung gesamt | 355,00 Euro | 11,83 Euro | – |
| Frühstück | 73,00 Euro | 2,43 Euro | 2,43 Euro je Mahlzeit |
| Mittagessen | 141,00 Euro | 4,70 Euro | 4,70 Euro je Mahlzeit |
| Abendessen | 141,00 Euro | 4,70 Euro | 4,70 Euro je Mahlzeit |
* vorläufige Werte
