Künstlersozialabgabe 2025

Künstlersozialabgabe bleibt bei 5,0 %

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung liegt im kommenden Jahr unverändert bei 5,0 Prozent. Die entsprechende Künstlersozialabgabe- Verordnung 2025 (KSA-VO 2025) wurde am 4. September 2024 veröffentlicht. Für 2025 soll die Bagatellgrenze, ab der die Künstlersozialabgabe zu zahlen ist, von jährlich 450 auf 700 EUR und ab 2026 auf 1.000 EUR angehoben werden. Das entsprechende Vierte Bürokratie-Entlastungsgesetz, das diese Neuerung in Artikel 56 vorsieht, war zu Redaktionsschluss allerdings noch nicht veröffentlicht.

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