Mit Ausbildung Fachkräfte gewinnen

Unternehmen, die zu wenige Fachkräfte für die Fortführung oder Ausweitung ihres Geschäftsbetriebs haben, stehen vor der Wahl: intensiver nach passend ausgebildetem Personal suchen – oder selbst ausbilden. Wir zeigen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Ausbildungsbetrieb zu werden.

Die strategische Entscheidung darüber, wie dem Fachkräftemangel beizukommen ist, muss vonseiten der Geschäftsführung recht früh getroffen werden. Eine Möglichkeit ist, selbst auszubilden und damit passgenau die Qualifikationen zu vermitteln, die im eigenen Betrieb gebraucht werden. In diesem Fall lautet die Devise „nach dem Ausbildungsbeginn ist vor dem Ausbildungsbeginn“.

In den vergangenen Jahren ist eine Situation entstanden, in dem sich eher (angehende wie auch gelernte) Fachkräfte den Arbeitgeber aussuchen können als umgekehrt. Entsprechend müssen die Arbeitgeber ein Paket aus attraktiven Möglichkeiten und Leistungen schnüren, um Fachkräfte oder auch Auszubildende möglichst dauerhaft für sich zu gewinnen

Voraussetzungen für eine Ausbildung

Nicht nur die angehenden Auszubildenden, sondern auch die ausbildenden Betriebe müssen einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören

  • mindestens ein qualifizierter Ausbilder mit einem Nachweis der Eignung durch Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO),
  • eine nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignete Ausbildungsstätte nach Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • Verfügbarkeit der Ausbildungsregelung,
  • Vorliegen eines betrieblichen Ausbildungsplans,
  • Vorhandensein ausreichend vieler qualifizierter Fachkräfte, die die Ausbildung unterstützen können – der Schlüssel liegt bei zwei bis drei Fachkräften pro Auszubildendem, 
  • ggf. Mitgliedschaft in einer Branchenvereinigung/Kammer zur Abnahme der Prüfungen.

Es kann sich für Betriebe durchaus lohnen, einen Mitarbeiter zum Ausbilder zu qualifizieren, der dann die Betreuung der Auszubildenden übernimmt. Sinnvollerweise sollte dies jemand sein, der Erfahrung mit Jugendlichen hat, in der Belegschaft möglichst umfassend respektiert wird und auch Verständnis für nicht-berufliche Problemstellungen junger Menschen hat. Er muss sowohl über die persönliche (§ 29 BBiG) als auch fachliche (§ 30 BBiG) Eignung zum Ausbilder verfügen und zudem seine berufs- und arbeitspädagogische Eignung durch die bestandene AEVO-Prüfung nachgewiesen haben.

Die Vorbereitung auf die AEVO-Prüfung erfolgt durch den Besuch eines Lehrgangs, der von der IHK oder Bildungsdienstleistern entweder in Blockunterricht oder aber in mehreren Einzelterminen als Präsenz- oder Online-Seminar mit 35 bis 65 Unterrichtsstunden angeboten wird.

Die „weichen“ Faktoren

Da sich Auszubildende gern selbst ihre Meinung bilden, empfiehlt es sich, Schnuppertage und Kurzpraktika im Betrieb anzubieten. Oft geben Faktoren den Ausschlag, an die die Personalverantwortlichen gar nicht gedacht hatten: persönliche Bekanntschaft mit einem anderen Auszubildenden oder Mitarbeiter, eine gute Kantine, Begeisterung für die Betriebsfahrzeuge oder auch der Ruf des Unternehmens im eigenen Bekanntenkreis können Entscheidungskriterien werden. Entsprechend sollte der Schnupperpraktikant sich einen „Paten“ aussuchen dürfen, der ihn durch den Tag begleitet und alle Fragen möglichst ehrlich und offen beantwortet. Die Firmenkultur und die persönliche Bindung zu einzelnen Mitarbeitern sind häufig besonders wichtige Aspekte. Auch der Inhaber oder Geschäftsführer sollte sich etwas Zeit für die persönliche Begrüßung nehmen und die Unternehmensvision vorstellen.

Attraktivität für Auszubildende

Junge Menschen wollen Sinn in ihrer Arbeit finden, vorankommen, gutes Geld verdienen und ihr Privatleben nicht völlig aufgeben. Auch möchten sie erleben, dass ihr Arbeitgeber – gerade wenn er schon länger am Markt ist – für die Zukunft plant, aktuelle Herausforderungen annimmt und moderne Methoden und Arbeitsmittel einsetzt. Hier bieten sich für viele ausbildende Unternehmen Chancen, die schon in der Stellenausschreibung erwähnt werden sollten. Wenn es also im Unternehmen eine klar kundenbezogene Ausrichtung, Homeoffice-Regelungen, BGM-Angebote oder eine Vier-Tage-Woche gibt, sollte die Stellenanzeige dies ebenso benennen wie innovative Arbeitstechniken und die konkreten Verdienstmöglichkeiten bzw. Steigerungen über die Ausbildungszeit hinweg. Auch Ausbildungserfolge („seit fünf Jahren ist immer einer unserer Auszubildenden unter den besten fünf Berufsschulabsolventen in XX gewesen“) und Kundenmeinungen zum Service können zitiert werden.

Neue Zielgruppen erschließen

Wenn zu wenige Bewerbungen vorliegen, stehen eventuell weitere Zielgruppen zur Verfügung, die mit einer passenden Ansprache gewonnen werden könnten, beispielsweise Bewerber

  • aus dem Minderheitengeschlecht im Unternehmen,
  • mit weniger guten Noten, aber glaubhaftem Enthusiasmus,
  • mit migrantischem Hintergrund,
  • die als Flüchtlinge in Deutschland sind,
  • aus der assistierten Ausbildung – hier kann es sogar Zuschüsse zu den Ausbildungskosten geben.

Als Ansprechpartner bei der Auszubildendensuche und zu eventuellen Förderungen stehen die zuständigen Kammern und Arbeitsagenturen zur Verfügung.